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Die Schulform Realschule

(Dank an Wikipedia und das Schulministerium NRW)


Die Realschule ist eine weiterführende Schule und ein Bildungsgang im gegliederten Schulsystem Deutschlands, der „Schülerinnen und Schülern eine erweiterte allgemeine Bildung“ vermittelt.

Definition

Die Realschule – bis 1964 als Mittelschule geführt – ist eine allgemeinbildende weiterführende Schule im Rahmen des gegliederten Schulsystems. Sie umfasst die Klassen 5 bis 10 bzw. 7 bis 10 der Sekundarstufe I und wird mit der Mittleren Reife (Realschulabschluss/Fachoberschulreife) abgeschlossen. Laut Statistischem Bundesamt existierten im Schuljahr 2005/2006 2976 Realschulen (0,9 Prozent weniger als im Schuljahr zuvor) mit 1,32 Millionen Schülern (−2 Prozent im Vergleich zum vorherigen Schuljahr).

Bildungsauftrag und allgemeine Organisation

Nach den Maßgaben des Hamburger Abkommens der Kultusministerkonferenz (KMK) von 1964 zielt der Unterricht der Realschule auf die Vermittlung einer erweiterten Grundbildung. Bei erfolgreichem Abschluss berechtigt diese zur Aufnahme berufsqualifizierender Bildungsgänge, zum Eintritt in die mittlere Beamtenlaufbahn oder zum Besuch höherer Berufsfachschulen bzw. von Fachoberschulen oder der gymnasialen Oberstufe. Dementsprechend ist der Unterricht praxisbezogen, ohne aber auf Wissenschaftsorientierung zu verzichten. Einen breiten Raum nimmt die Thematik der Berufswahlvorbereitung ein, die auf Grund ihrer Komplexität nicht nur in einem, sondern in verschiedenen Unterrichtsfächern, zum Teil fächerübergreifend, bearbeitet wird.

Ab der 7. Klasse besteht für die Schüler die Möglichkeit, im Rahmen des sogenannten Wahlpflichtunterrichts zwischen unterschiedlichen fachlichen Profilen zu wählen. In der Regel bieten die Profile eine naturwissenschaftlich-technische oder wirtschafts- bzw. gesellschaftskundliche Grundbildung an oder ermöglichen das Erlernen einer zweiten Fremdsprache. Welche Richtungen oder Wahlmöglichkeiten angeboten werden, hängt vom jeweiligen Bundesland und gegebenenfalls auch von der einzelnen Schule selbst ab.

Um der Forderung nach der Vergleichbarkeit von Abschlüssen Rechnung zu tragen, verlangen etliche Bundesländer inzwischen verpflichtend eine an den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz orientierte schriftliche Realschulabschlussprüfung, die allerdings in einigen Bundesländern am Ende der 10. Klasse der Gymnasien nicht erwartet wird.

Ein Drittel der mittleren Bildungsabschlüsse wird im berufsbildenden System erworben. Hier liegen derzeit noch keine Bildungsstandards vor.

Geschichte der realen Bildung

Die Wurzeln der realen (von lat. res = „Sache, Gegenstand“ abgeleiteten) Bildung finden sich bereits im frühen Mittelalter: Walahfrid Strabo (808–849), Benedektinerabt auf der Insel Reichenau, schrieb in seinem Gartengedicht (Hortulus), wie die Erfahrung durch der eigenen Hände Arbeit („propriis palmis“) vergrößert werden kann.

Weitere frühe Ansätze der realen Bildung finden sich bei den Humanisten Erasmus von Rotterdam (1469–1536), Georgius Agricola (1494-1555), Thomas Morus (1478–1535) und Juan Luis Vives (1492–1540), die neben die „Sprachbemeisterung“ die „Sachbemeisterung“ setzten.

Doch die am Wort (Gottes) orientierte evangelische Lateinschule der Reformationszeit schnitt diese Bestrebungen ab. Der Adel sah jedoch seine Ziele der Erziehung und Bildung mit den gelehrten Schulen nicht erfüllt und entwickelte die standesspezifischen Ritterakademien. Sie öffneten den Weg zur neuzeitlich realen Bildung.

Parallel dazu standen die Bemühungen einzelner Pädagogen um die reale Bildung. Wolfgang Ratke (Ratichius) (1571–1635) forderte die Einführung der Muttersprache in den Unterricht und die Ablösung vom Latein. Johann Amos Comenius (1592–1670) baute darauf die Forderung, die Worte nur in Verbindung mit den Sachen zu lehren. In der „Trivialschule“ des Johannes Raue (1610–1679) wurden Realien bereits in Fächern wie Geometrie, Stenographie und Biologie etc. gelehrt. Für Johann Joachim Becher (1635–1682) hatte die Schule die Aufgabe, über Erziehung und Lehre ein geordnetes Staatsgefüge zu schaffen. Sein Ideal war der handwerklich gebildete Gelehrte, der „nützlich gelehrte“ Wissenschaftler.

Im 18. Jahrhundert erstarkte mit dem Bürgertum der Ruf nach den realbildenden Schulen. Die bisherigen Schulen wurden vom Zeitalter der Aufklärung infragegestellt. Zunächst blieb die Vermittlung realer Bildungsinhalte noch die Aufgabe einzelner Pädagogen:

Für den Pietisten August Hermann Francke (1663–1727) war der Realismus auch methodisch geprägt. Die Natur zeige die Größe und Allmacht Gottes. Praktische Unterweisungen hatten primär das Ziel, zum Unterhalt seiner Franckeschen Anstalten in Halle (Saale) beizutragen. 1698 gründete Francke in Halle die nach ihm benannten Franckesche Stiftungen, eine bis heute bestehende soziale Einrichtung.

Der Hallenser Pastor Christoph Semler (1669–1740) gründete 1707 seine „Mathematische und Mechanische Realschule“ mit der Idee, den Unterricht zu veranschaulichen und Techniken zu schulen, die für das spätere Leben und dem Beruf notwendig erschienen. Nach einem Misserfolg gründete er sie 1738 noch einmal. Der zweite Versuch endete zwei Jahre später mit Semlers Tod. Semlers Schule trug als erste den Namen „Realschule“, blieb jedoch während ihres Bestehens lediglich eine Ergänzungsschule zur „Teutschen Schule“.

Aus der Teutschen Schule heraus, deren Verbalismus er kritisierte, entwickelte der reformorientierte pietistische Theologe Johann Julius Hecker (1707–1768) ein Fachklassensystem (angelehnt an die von Joh. Gottfried Groß geschaffene differenzierte Stoffverteilung je nach Berufswunsch der Schüler) in seiner „Ökonomisch-Mathematischen Realschule“ in Berlin von 1747. Hecker gilt als Gründer der ursprünglichen praxisorientierten Realschule, für die er einen Schulgarten anlegen ließ und der er 1748 das erste preußische Lehrerseminar angliederte.

Zwar war die Bildungsreform Wilhelm von Humboldts gegen Realschulen gerichtet, doch bereits 1832 wurden Abschlüsse der Realschule in Preußen als Berechtigung zu mittleren Laufbahnen anerkannt. Vor allem berechtigte der Abschluss zum einjährigen Militärdienst statt drei Jahren. Daher hieß die Mittlere Reife auch das Einjährige. Damit schob sich diese Schulform rechtlich zwischen Gymnasium und Volksschule. Die wenigen Einrichtungen konnten den Bildungsbedarf des Bürgertums aber nicht befriedigen. So entstanden neue Bürgerschulen, daneben unter Zusetzung des Fachs Latein die Höhere Bürgerschule. Aus ihr entwickelte sich 1859 die zum höheren Bildungswesen gehörende Realschule 1. Ordnung (aus der 1882 das Realgymnasium erwuchs). Die Bürgerschule wurde zur lateinlosen Realschule 2. Ordnung, die eine Mittelschule blieb. Die ebenfalls lateinlose Oberrealschule, die jedoch zu den höheren Schulen zu zählen ist, entstand in den 1870er Jahren aus den Gewerbeschulen. Das Abitur beider neuer Schulformen wurde 1900 den humanistischen Gymnasien gleichgestellt.

Der Weg zu den heutigen Realschulen verlief jedoch anders: Aus dem Gemisch von mittelbildenden Schulen (höhere Töchter- und Knabenschulen, Stadtschulen, Bürgerschulen und Rektoratsschulen) erwuchs 1872 eine eigenständige Mittelschule. Über drei Neuordnungen in Preußen hinweg hielt sie sich und wurde nach 1945 als eigene Schulform wieder eingerichtet. Je nach Bundesland wurden die Mittelschulen früher oder später in Realschulen umbenannt, weil die Elternschaft den Namen „Mittelschule“ herabsetzend empfand.

Die Realschule in NRW

Die Schülerinnen und Schüler der Realschule erwerben eine erweiterte allgemeine Bildung. Praktische Fähigkeiten werden ebenso gefördert wie das Interesse an theoretischen Zusammenhängen. Zum erweiterten Lernangebot der Realschule gehört eine zweite Fremdsprache ab der Klasse 6. In der Regel ist dies Französisch, daneben z.B. auch Niederländisch und Spanisch.

Eintritt

Die Realschule kann von allen Kindern besucht werden, die die Klasse 4 der Grundschule erfolgreich durchlaufen haben. Die Grundschule empfiehlt die Schulform Realschule, wenn sie für die weitere schulische Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint. Diese Empfehlung sollten Eltern berücksichtigen.

Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch auf andere Weise zu entsprechen.

Erprobungsstufe

In der Sekundarstufe I bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische Einheit, die Erprobungsstufe. Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Kinder in der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer die Kinder in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und Lernangebote der Realschule heran.

In der Erprobungsstufe beobachtet und fördert die Schule die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder mit dem Ziel, gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten die Entscheidung über die Eignung für die gewählte Schulform sicherer zu machen.

Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über. Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Versetzungskonferenz mit der Versetzung der Schülerinnen und Schüler in die Klasse 7 auch über deren Eignung für den weiteren Besuch der Realschule. Werden sie endgültig nicht in die Klasse 7 der Realschule versetzt, wechseln sie in eine andere Schulform.

Stellt die Versetzungskonferenz gegen Ende der Erprobungsstufe fest, dass die Schulform gewechselt werden sollte, wird den Erziehungsberechtigten eine entsprechende Empfehlung spätestens sechs Wochen vor Schuljahresende schriftlich mitgeteilt und gleichzeitig ein Beratungsgespräch angeboten. Die Schulleitung unterstützt die Eltern beim Wechsel des Kindes in die empfohlene Schulform.

Übergangsmöglichkeiten

Ein Schulwechsel in eine andere Schulform der Sekundarstufe I ist bis zum Beginn der Klasse 9 möglich. Er kann in der Regel nur zu Beginn eines Schuljahres erfolgen. Wenn ein Wechsel beabsichtigt ist oder die Schule ihn für sinnvoll hält, sollten möglichst frühzeitig beratende Gespräche zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten geführt werden.

Unterrichtsfächer

Der Unterricht im Pflichtbereich wird in folgenden Fächern bzw. Lernbereichen erteilt: Deutsch

Gesellschaftslehre (Erdkunde, Geschichte, Politik)

Mathematik

Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie)

Englisch (1. Fremdsprache)

Kunst/Musik/Textilgestaltung

Religionslehre

Sport Fester Bestandteil des Unterrichtsangebots sind die so genannten Ergänzungsstunden. Sie dienen vor allem der Förderung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik und im Lernbereich Naturwissenschaften. Nach Entscheidung der Schule stehen sie aber auch für den Unterricht in einer weiteren Fremdsprache sowie für das Fach Hauswirtschaft ab Klasse 9 zur Verfügung.

Die Organisation des Unterrichts

In den Klassen 5 und 6 wird der Unterricht in der Regel im Klassenverband erteilt. Zum Ausgleich unterschiedlicher Lernvoraussetzungen kann in diesen Klassen zusätzlicher Förderunterricht eingerichtet werden.

Wahlpflichtunterricht

Ab der Klasse 7 wird der für alle verbindliche Unterricht durch den Wahlpflichtunterricht ergänzt. Die Schülerinnen und Schüler können im Wahlpflichtbereich individuelle Akzente setzen und zwischen unterschiedlichen Schwerpunkten wählen. Jede Realschule bietet einen fremdsprachlichen Schwerpunkt an, in dem die in Klasse 6 unterrichtete zweite Fremdsprache als Schwerpunktfach bis zum Ende der Klasse 10 fortgeführt werden kann. Hinzu kommen je nach Möglichkeiten der Schule

ein naturwissenschaftlich-technischer Schwerpunkt mit den Fächern Biologie, Chemie, Physik, Technik oder Informatik

ein sozialwissenschaftlicher Schwerpunkt mit Sozialwissenschaften

ein musisch-künstlerischer Schwerpunkt mit Musik oder Kunst.

Im jeweiligen Schwerpunktfach werden schriftliche Arbeiten geschrieben. Die Realschule kommt mit diesen Angeboten den unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten ihrer Schülerinnen und Schüler entgegen.

Abschlüsse und Berechtigungen

In der Realschule können alle Abschlüsse derSekundarstufe I erworben werden:der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10. Er berechtigt bei mindestens befriedigenden Leistungen in allen Fächern zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss

ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss.