(Dank an Wikipedia und das Schulministerium NRW)
Die
Realschule ist eine weiterführende Schule und ein Bildungsgang im
gegliederten Schulsystem Deutschlands, der „Schülerinnen und Schülern
eine erweiterte allgemeine Bildung“ vermittelt.
Definition
Die
Realschule – bis 1964 als Mittelschule geführt – ist eine
allgemeinbildende weiterführende Schule im Rahmen des gegliederten
Schulsystems. Sie umfasst die Klassen 5 bis 10 bzw. 7 bis 10 der
Sekundarstufe I und wird mit der Mittleren Reife
(Realschulabschluss/Fachoberschulreife) abgeschlossen. Laut
Statistischem Bundesamt existierten im Schuljahr 2005/2006 2976
Realschulen (0,9 Prozent weniger als im Schuljahr zuvor) mit 1,32
Millionen Schülern (−2 Prozent im Vergleich zum vorherigen Schuljahr).
Bildungsauftrag und allgemeine Organisation
Nach
den Maßgaben des Hamburger Abkommens der Kultusministerkonferenz (KMK)
von 1964 zielt der Unterricht der Realschule auf die Vermittlung einer
erweiterten Grundbildung. Bei erfolgreichem Abschluss berechtigt diese
zur Aufnahme berufsqualifizierender Bildungsgänge, zum Eintritt in die
mittlere Beamtenlaufbahn oder zum Besuch höherer Berufsfachschulen bzw.
von Fachoberschulen oder der gymnasialen Oberstufe. Dementsprechend ist
der Unterricht praxisbezogen, ohne aber auf Wissenschaftsorientierung
zu verzichten. Einen breiten Raum nimmt die Thematik der
Berufswahlvorbereitung ein, die auf Grund ihrer Komplexität nicht nur
in einem, sondern in verschiedenen Unterrichtsfächern, zum Teil
fächerübergreifend, bearbeitet wird.
Ab der 7. Klasse besteht
für die Schüler die Möglichkeit, im Rahmen des sogenannten
Wahlpflichtunterrichts zwischen unterschiedlichen fachlichen Profilen
zu wählen. In der Regel bieten die Profile eine
naturwissenschaftlich-technische oder wirtschafts- bzw.
gesellschaftskundliche Grundbildung an oder ermöglichen das Erlernen
einer zweiten Fremdsprache. Welche Richtungen oder Wahlmöglichkeiten
angeboten werden, hängt vom jeweiligen Bundesland und gegebenenfalls
auch von der einzelnen Schule selbst ab.
Um der Forderung nach
der Vergleichbarkeit von Abschlüssen Rechnung zu tragen, verlangen
etliche Bundesländer inzwischen verpflichtend eine an den
Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz orientierte schriftliche
Realschulabschlussprüfung, die allerdings in einigen Bundesländern am
Ende der 10. Klasse der Gymnasien nicht erwartet wird.
Ein
Drittel der mittleren Bildungsabschlüsse wird im berufsbildenden System
erworben. Hier liegen derzeit noch keine Bildungsstandards vor.
Geschichte der realen Bildung
Die
Wurzeln der realen (von lat. res = „Sache, Gegenstand“ abgeleiteten)
Bildung finden sich bereits im frühen Mittelalter: Walahfrid Strabo
(808–849), Benedektinerabt auf der Insel Reichenau, schrieb in seinem
Gartengedicht (Hortulus), wie die Erfahrung durch der eigenen Hände
Arbeit („propriis palmis“) vergrößert werden kann.
Weitere frühe
Ansätze der realen Bildung finden sich bei den Humanisten Erasmus von
Rotterdam (1469–1536), Georgius Agricola (1494-1555), Thomas Morus
(1478–1535) und Juan Luis Vives (1492–1540), die neben die
„Sprachbemeisterung“ die „Sachbemeisterung“ setzten.
Doch die am
Wort (Gottes) orientierte evangelische Lateinschule der
Reformationszeit schnitt diese Bestrebungen ab. Der Adel sah jedoch
seine Ziele der Erziehung und Bildung mit den gelehrten Schulen nicht
erfüllt und entwickelte die standesspezifischen Ritterakademien. Sie
öffneten den Weg zur neuzeitlich realen Bildung.
Parallel dazu
standen die Bemühungen einzelner Pädagogen um die reale Bildung.
Wolfgang Ratke (Ratichius) (1571–1635) forderte die Einführung der
Muttersprache in den Unterricht und die Ablösung vom Latein. Johann
Amos Comenius (1592–1670) baute darauf die Forderung, die Worte nur in
Verbindung mit den Sachen zu lehren. In der „Trivialschule“ des
Johannes Raue (1610–1679) wurden Realien bereits in Fächern wie
Geometrie, Stenographie und Biologie etc. gelehrt. Für Johann Joachim
Becher (1635–1682) hatte die Schule die Aufgabe, über Erziehung und
Lehre ein geordnetes Staatsgefüge zu schaffen. Sein Ideal war der
handwerklich gebildete Gelehrte, der „nützlich gelehrte“
Wissenschaftler.
Im 18. Jahrhundert erstarkte mit dem Bürgertum
der Ruf nach den realbildenden Schulen. Die bisherigen Schulen wurden
vom Zeitalter der Aufklärung infragegestellt. Zunächst blieb die
Vermittlung realer Bildungsinhalte noch die Aufgabe einzelner Pädagogen:
Für
den Pietisten August Hermann Francke (1663–1727) war der Realismus auch
methodisch geprägt. Die Natur zeige die Größe und Allmacht Gottes.
Praktische Unterweisungen hatten primär das Ziel, zum Unterhalt seiner
Franckeschen Anstalten in Halle (Saale) beizutragen. 1698 gründete
Francke in Halle die nach ihm benannten Franckesche Stiftungen, eine
bis heute bestehende soziale Einrichtung.
Der Hallenser Pastor
Christoph Semler (1669–1740) gründete 1707 seine „Mathematische und
Mechanische Realschule“ mit der Idee, den Unterricht zu
veranschaulichen und Techniken zu schulen, die für das spätere Leben
und dem Beruf notwendig erschienen. Nach einem Misserfolg gründete er
sie 1738 noch einmal. Der zweite Versuch endete zwei Jahre später mit
Semlers Tod. Semlers Schule trug als erste den Namen „Realschule“,
blieb jedoch während ihres Bestehens lediglich eine Ergänzungsschule
zur „Teutschen Schule“.
Aus der Teutschen Schule heraus, deren
Verbalismus er kritisierte, entwickelte der reformorientierte
pietistische Theologe Johann Julius Hecker (1707–1768) ein
Fachklassensystem (angelehnt an die von Joh. Gottfried Groß geschaffene
differenzierte Stoffverteilung je nach Berufswunsch der Schüler) in
seiner „Ökonomisch-Mathematischen Realschule“ in Berlin von 1747.
Hecker gilt als Gründer der ursprünglichen praxisorientierten
Realschule, für die er einen Schulgarten anlegen ließ und der er 1748
das erste preußische Lehrerseminar angliederte.
Zwar war die
Bildungsreform Wilhelm von Humboldts gegen Realschulen gerichtet, doch
bereits 1832 wurden Abschlüsse der Realschule in Preußen als
Berechtigung zu mittleren Laufbahnen anerkannt. Vor allem berechtigte
der Abschluss zum einjährigen Militärdienst statt drei Jahren. Daher
hieß die Mittlere Reife auch das Einjährige. Damit schob sich diese
Schulform rechtlich zwischen Gymnasium und Volksschule. Die wenigen
Einrichtungen konnten den Bildungsbedarf des Bürgertums aber nicht
befriedigen. So entstanden neue Bürgerschulen, daneben unter Zusetzung
des Fachs Latein die Höhere Bürgerschule. Aus ihr entwickelte sich 1859
die zum höheren Bildungswesen gehörende Realschule 1. Ordnung (aus der
1882 das Realgymnasium erwuchs). Die Bürgerschule wurde zur lateinlosen
Realschule 2. Ordnung, die eine Mittelschule blieb. Die ebenfalls
lateinlose Oberrealschule, die jedoch zu den höheren Schulen zu zählen
ist, entstand in den 1870er Jahren aus den Gewerbeschulen. Das Abitur
beider neuer Schulformen wurde 1900 den humanistischen Gymnasien
gleichgestellt.
Der Weg zu den heutigen Realschulen verlief
jedoch anders: Aus dem Gemisch von mittelbildenden Schulen (höhere
Töchter- und Knabenschulen, Stadtschulen, Bürgerschulen und
Rektoratsschulen) erwuchs 1872 eine eigenständige Mittelschule. Über
drei Neuordnungen in Preußen hinweg hielt sie sich und wurde nach 1945
als eigene Schulform wieder eingerichtet. Je nach Bundesland wurden die
Mittelschulen früher oder später in Realschulen umbenannt, weil die
Elternschaft den Namen „Mittelschule“ herabsetzend empfand.
Die Realschule in NRW
Die
Schülerinnen und Schüler der Realschule erwerben eine erweiterte
allgemeine Bildung. Praktische Fähigkeiten werden ebenso gefördert wie
das Interesse an theoretischen Zusammenhängen. Zum erweiterten
Lernangebot der Realschule gehört eine zweite Fremdsprache ab der
Klasse 6. In der Regel ist dies Französisch, daneben z.B. auch
Niederländisch und Spanisch.
Eintritt
Die
Realschule kann von allen Kindern besucht werden, die die Klasse 4 der
Grundschule erfolgreich durchlaufen haben. Die Grundschule empfiehlt
die Schulform Realschule, wenn sie für die weitere schulische Förderung
des Kindes am besten geeignet erscheint. Diese Empfehlung sollten
Eltern berücksichtigen.
Manchmal übersteigt die Zahl der
angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem
Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem
Elternwunsch auf andere Weise zu entsprechen.
Erprobungsstufe
In
der Sekundarstufe I bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere
pädagogische Einheit, die Erprobungsstufe. Anknüpfend an die
Lernerfahrungen der Kinder in der Grundschule führen die Lehrerinnen
und Lehrer die Kinder in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden
und Lernangebote der Realschule heran.
In der Erprobungsstufe
beobachtet und fördert die Schule die Kenntnisse, Fähigkeiten und
Fertigkeiten der Kinder mit dem Ziel, gemeinsam mit den
Erziehungsberechtigten die Entscheidung über die Eignung für die
gewählte Schulform sicherer zu machen.
Innerhalb der
Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von
der Klasse 5 in die Klasse 6 über. Am Ende der Klasse 6 entscheidet die
Versetzungskonferenz mit der Versetzung der Schülerinnen und Schüler in
die Klasse 7 auch über deren Eignung für den weiteren Besuch der
Realschule. Werden sie endgültig nicht in die Klasse 7 der Realschule
versetzt, wechseln sie in eine andere Schulform.
Stellt die
Versetzungskonferenz gegen Ende der Erprobungsstufe fest, dass die
Schulform gewechselt werden sollte, wird den Erziehungsberechtigten
eine entsprechende Empfehlung spätestens sechs Wochen vor
Schuljahresende schriftlich mitgeteilt und gleichzeitig ein
Beratungsgespräch angeboten. Die Schulleitung unterstützt die Eltern
beim Wechsel des Kindes in die empfohlene Schulform.
Übergangsmöglichkeiten
Ein
Schulwechsel in eine andere Schulform der Sekundarstufe I ist bis zum
Beginn der Klasse 9 möglich. Er kann in der Regel nur zu Beginn eines
Schuljahres erfolgen. Wenn ein Wechsel beabsichtigt ist oder die Schule
ihn für sinnvoll hält, sollten möglichst frühzeitig beratende Gespräche
zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten geführt werden.
Unterrichtsfächer
Der Unterricht im Pflichtbereich wird in folgenden Fächern bzw. Lernbereichen erteilt: Deutsch
Gesellschaftslehre (Erdkunde, Geschichte, Politik)
Mathematik
Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie)
Englisch (1. Fremdsprache)
Kunst/Musik/Textilgestaltung
Religionslehre
Sport
Fester Bestandteil des Unterrichtsangebots sind die so genannten
Ergänzungsstunden. Sie dienen vor allem der Förderung in den Fächern
Deutsch, Englisch und Mathematik und im Lernbereich
Naturwissenschaften. Nach Entscheidung der Schule stehen sie aber auch
für den Unterricht in einer weiteren Fremdsprache sowie für das Fach
Hauswirtschaft ab Klasse 9 zur Verfügung.
Die Organisation des Unterrichts
In
den Klassen 5 und 6 wird der Unterricht in der Regel im Klassenverband
erteilt. Zum Ausgleich unterschiedlicher Lernvoraussetzungen kann in
diesen Klassen zusätzlicher Förderunterricht eingerichtet werden.
Wahlpflichtunterricht
Ab
der Klasse 7 wird der für alle verbindliche Unterricht durch den
Wahlpflichtunterricht ergänzt. Die Schülerinnen und Schüler können im
Wahlpflichtbereich individuelle Akzente setzen und zwischen
unterschiedlichen Schwerpunkten wählen. Jede Realschule bietet einen
fremdsprachlichen Schwerpunkt an, in dem die in Klasse 6 unterrichtete
zweite Fremdsprache als Schwerpunktfach bis zum Ende der Klasse 10
fortgeführt werden kann. Hinzu kommen je nach Möglichkeiten der Schule
ein naturwissenschaftlich-technischer Schwerpunkt mit den Fächern Biologie, Chemie, Physik, Technik oder Informatik
ein sozialwissenschaftlicher Schwerpunkt mit Sozialwissenschaften
ein musisch-künstlerischer Schwerpunkt mit Musik oder Kunst.
Im
jeweiligen Schwerpunktfach werden schriftliche Arbeiten geschrieben.
Die Realschule kommt mit diesen Angeboten den unterschiedlichen
Interessen und Fähigkeiten ihrer Schülerinnen und Schüler entgegen.
Abschlüsse und Berechtigungen
In
der Realschule können alle Abschlüsse derSekundarstufe I erworben
werden:der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10.
Er berechtigt bei mindestens befriedigenden Leistungen in allen Fächern
zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss
ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss.